Der Titel „Heilpädagoge“ oder „pédagogue curatif“ ist in Luxemburg als Gesundheitsberuf anerkannt und damit geschützt. Der Arbeitgeber muss dem Gesundheitsministerium jeden bei ihm angestellten Heilpädagogen angeben. Nur aufgrund dieser Zählungen des Gesundheitsministeriums ist es für die ALPC möglich herauszufinden wie viele HeilpädagogInnen in Luxemburg tätig sind. Und nur indem jede HeilpädagogIn auch die Zulassung beantragt, sind wir eine möglichst grosse Gruppe um unsere Interessen besser durchsetzen zu können. Folgende Schritte sollten, für die Diplomanerkennung sowie die Befugnis zur Ausübung des Berufes des Heilpädagogen, durchgeführt werden.
Schritte zur Diplomanerkennung
1. Akademische Anerkennung (Register für Hochschulausbildungsnachweise)
Einzureichende Dokumente beim Ministère de l’Enseignement supérieur et de la recherche
2. Antrag auf Zulassung zur Ausübung eines Gesundheitsberufs
- Erst mit der Diplomanerkennung des ausländischen Diplomes kann man diese Befugnis beantragen.
- Der Antrag kann über „myguichet“ eingereicht werden und kostet 75.-
- Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums